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Die BayernLabo bietet im Bayern-Darlehen - Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm - Darlehensvarianten mit 10-, 15- sowie 30-jähriger Zinsfestschreibung an (30-jährige als Volltilger). Der Freistaat Bayern verbilligt diese Zinssätze zusätzlich.
Die BayernLabo unterstützt im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum* vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. Das Darlehen wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zusätzlich im Zins verbilligt. Es erfolgt eine Zinsverbilligung um bis zu 3,0 %.
Bei bereits gekauften und bewohnten Objekten sind Renovierungen und Sanierungen von einer Förderung ausgeschlossen.
Der geförderte Wohnraum muss angemessen groß sein. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden. Bei einem Zweiterwerb müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Der Darlehensbetrag beträgt bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten** des selbstgenutzten Wohnraums.
- Im Einzelfall muss das Darlehen mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
- Der ermittelte Darlehensbetrag wird auf 100 Euro gerundet.
Wie sehen Zinsen, Tilgung und Zinsbindung aus?
Die BayernLabo kann Ihnen das Bayern-Darlehen – Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm nur mit dem Zinssatz anbieten, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Wir geben Ihnen dabei die bestmöglichen uns zur Verfügung stehenden Konditionen weiter.
Tilgungsmodalitäten
BeimBayern-Darlehen - Bayerischen Zinsverbilligungsprogrammgibt es eine Tilgung von 2,00 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr. Eine vorzeitige Vollrückzahlung während der Zinsfestschreibung ist nur gegen Zahlung eines eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentgeltes möglich; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Im Bayern-Darlehen - Bayerischen Zinsverbilligungsprogrammbieten wir auch ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.
Zins und Zinsbindung
Beim Bayern-Darlehen - Bayerischen Zinsverbilligungsprogrammbesteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer 10-jährigen und einer 15-jährigen Zinsbindung. Der Zinssatz zum Abschluss des Darlehensvertrags ist dann bindend auf die ersten 10 oder 15 Jahre der Darlehenslaufzeit. Nach 10 oder 15 Jahren wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
Im Bayern-Darlehen - Bayerischen Zinsverbilligungsprogrammbieten wir außerdem ein Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und gleichzeitiger Volltilgung an.
Die Zinsen sind abhängig von der jeweiligen Zinsbindung. Ihren individuellen Zinssatz finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Die aktuellen Zinssätze finden Sie jederzeit auf unserer Webseite.
> Zur aktuellen Zinsinformation für Eigenwohnraum
Sonderregelungen bei der Einkommensberechnung
In einigen Fällen können Freibeträge bei der Einkommensberechnung abgezogen werden. So werden folgende Beträge vom Jahreseinkommen abgezogen:
- bei Ehepaaren/Lebenspartnern, bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe/Lebenspartnerschaft folgenden Kalenderjahres: 5.000 Euro
- bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50: je 4.000 Euro
- bei Personen, die Unterhalt zahlen
- an einen früheren, dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner:bis zu6.000 Euro,
- an ein Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung macht:bis zu4.000 Euro,
- an eine sonstige, nicht zum Haushalt zählende Person:bis zu4.000 Euro,
- an ein Kind, das nicht ständig im eigenen Haushalt lebt, weil die Eltern getrennt leben und sich das Sorgerecht uneingeschränkt teilen:bis zu4.000 Euro.
Wann und wo stelle ich den Förderantrag?
Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.
Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben: Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse, Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung.
Der Freistaat Bayern verbilligt diese Zinssätze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragstellungen für die mit Haushaltsmitteln des Freistaats zinsverbilligten Darlehen sind nur bis 31.08.2024 bei den zuständigen Bewilligungsstellen für die Eigenwohnraumförderung möglich (Pressemitteilung). Anschließend gelten die Konditionen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms.
Informationsstand: 20.04.2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (www.wohnen.bayern.de)